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AGBs

Bei Buchung gelten nachfolgende AGBs:

1. Der Engagementvertrag wird zwischen dem Veranstalter und Zweiklang geschlossen.

2. Die musikalische Darbietung obliegt ausschließlich Zweiklang. Programmablauf/Liedwünsche seitens des Veranstalters sind im Vorfeld möglich.

3. Der Veranstalter stellt eine ausreichende Benützungsfläche mit einem 230V Wechselstromanschluss zur Verfügung. Um einen rechtzeitigen Auftrittsbeginn zu gewährleisten, muss der Zutritt zum Veranstaltungsort mindestens 2 Stunden vor Eintreffen der Gäste ermöglicht werden und die Benützungsfläche freigeräumt sein.

4. Für die persönliche Sicherheit der Musiker am Veranstaltungsort, sowie für Schäden am Equipment, die durch Dritte im Verantwortungsbereich des Veranstalters entstehen, haftet der Veranstalter.

5. Getränke und Essen im üblichen Rahmen werden für jeden Musiker vom Veranstalter unentgeltlich bereitgestellt.

6. Bei Freiluftveranstaltungen ist eine entsprechende Bühnenüberdachung unabdingbar! Falls der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine adäquate Überdachung bereitzustellen, sind die MusikerInnen berechtigt, den Auftritt bei voller Gage abzusagen oder abzubrechen. Es obliegt den MusikerInnen, die Eignung zu beurteilen (keine Sonnenschirme, nicht windfestes Material o.ä.).

7. Programmunterbrechungen wie z.B. Showeinlagen, Tombola, Aktivitäten durch das Publikum, Reden, etc. sowie ev. späterer Beginn des Programmes, berechtigen nicht zur Reduzierung der Gage. Selbiges gilt für ein verfrühtes Ende der Veranstaltung.

8. Ohne ausdrückliche Genehmigung der MusikerInnen ist es niemandem erlaubt, Bühnen-Equipment (Mikrofone, Instrumente, etc.) zu verwenden. Nach vorheriger Absprache ist dies möglich. Die endgültige Entscheidung obliegt den MusikerInnen. Das Hausrecht auf der Bühne tragen die MusikerInnen von Zweiklang.

9. Gagen werden in bar oder per Überweisung, spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt ausbezahlt. Rechnungen werden ausschließlich per Mail gesendet.

10. Krankheit, höhere Gewalt und technisches Gebrechen entbinden die MusikerInnen von den vertraglichen Verpflichtungen. Bei Verhinderung einzelner MusikerInnen sorgt Zweiklang für adäquaten Ersatz bzw. verpflichtet sich bei der Suche nach einer Ersatzband behilflich zu sein.

11. Stornobedingungen bei Absage durch den Veranstalter: Absage über 3 Monate: 0% Absage bis 1 Monat vorher: 75% Absage bis zum Tag des Auftritts: 100 %

12. Stornogebühren werden unabhängig von einer eventuell anderen Buchung (=Ersatzauftritt) berechnet.

13. Witterungsbedingte Absage sind bei vorheriger Absprache („Veranstaltung findet nur bei Schönwetter statt“) von den o.a. Stornobedingungen ausgenommen, sofern die Absage mindestens einen Tag vor der Veranstaltung erfolgt.

14. Besitzerwechsel, Verpachtung, Auflösung oder neue Geschäftsführung befreien den Veranstalter oder den Bevollmächtigten nicht von den durch die AGB festgelegten Verpflichtungen.

15. Sämtliche Fotos und Videomitschnitte, die von Zweiklang gemacht werden, werden den MusikerInnen auf Anfrage kostenlos zu Verfügung gestellt und dürfen von Zweiklang zu Werbezwecken u.ä. verwendet und veröffentlicht werden.

16. Zweiklang ist berechtigt, ihre Werbematerialien (Broschüren, Banner/Schild, u. ä.) an dem von ihr gewählten Platz aufzustellen/aufzuhängen. Sämtliche Gagen und Abmachungen zwischen Zweiklang und Veranstalter unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

17. Sämtliche Steuern, Abgaben und Gebühren (z. B. AKM) trägt der Veranstalter.

18. Jeder Vereinbarung (auch jene, die per Mail, Social Media u. Ä. getroffen wurden), die mit Zweiklang geschlossen wurde, liegen die AGB von Zweiklang zugrunde.

19. Von diesen AGB‘s abweichende Vereinbarungen sind möglich, bedürfen aber der Schriftform!